Platzregeln
Platzregeln des Golfclubs Paderborner Land
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Aus (R 27-1)
Ist jenseits von weißen Pfählen, Zäunen oder Mauern, welche den Platz begrenzen. Sofern weiße Linien die Platzgrenze kennzeichnen, haben diese Vorrang.
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Wasserhindernis (R 26)
Die Steinmauer am Grün 8 des roten Kurses ist Grenze des seitlichen Wasserhindernisses. Die Regenüberlaufmulden auf dem roten Kurs sind seitliches Wasserhindernis, auch wenn sie nicht durch rote Pfähle als solche gekennzeichnet sind. In diesem Falle gilt die natürliche Grenze als Hindernisgrenze.
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Biotope
Biotope sind mit rot-grünen Pflöcken gekennzeichnet (z.B. Wasserhindernis an Bahn 4 des grünen Kurses) Das Spielen aus den mit rot-grünen Pflöcken markierten Biotopen ist untersagt. Das Betreten ist zum Zwecke des Umweltschutzes verboten. Liegt der Ball am Rande eines Biotops, so dass der Bewerber zum Spielen seines Balles das Biotop betreten müsste, darf er straflos vom nächsten Punkt, der ihm Erleichterung von diesem Umstand verschafft, nicht näher zur Fahne, innerhalb einer Schlägerlänge den Ball straflos droppen. Ein schwerwiegender Verstoß gegen die Platzregel liegt vor, wenn Bewerber das Biotop betreten. Strafe bei schwerwiegendem Verstoß gegen diese Platzregel: Disqualifikation
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Boden in Ausbesserung (R 25-1)
Erleichterung nach R 25-1 von Löchern, Aufgeworfenem oder Laufwegen Erdgänge grabender Tiere oder Vögel wird nicht gewährt, wenn lediglich die Standposition behindert ist.
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Hemmnisse
Steine im Bunker sind bewegliche Hemmnisse (R 24-1). Alle zu Absperrzwecken eingesetzten Pflöcke, Ketten und Seile stellen bewegliche Hemmnisse dar. Durch Pfähle oder Manschetten markierte Anpflanzungen sind unbewegliche Hemmnisse (R 24-2). Gleiches gilt für Gießringe um Neuanpflanzungen und mit Rindenmulch angehäufte Flächen. Auf dem Platz befindlichen Brücken und Überwege (ausgenommen die Brücke auf Bahn 8 des roten Kurses und der Holzbrücke auf Bahn 4 des gelben Kurses) sind Bestandteil des Platzes. Auf Wegen und Fahrspuren darf straflose Erleichterung in Anspruch genommen werden.
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Hinweise
Es gelten bei Wettspielen ausschließlich die obigen Platzregeln sowie für Ligaspiele die Wettspielbedingungen des DGV (GVNRW und DGV-Golftimer). Für clubinterne und offene Wettspiele gelten die Wettspielbedingungen der Verbände nicht in Bezug auf Golfwagen, tragbare Telefone und Elektrotrolleys.
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Entfernungsmarkierungen
(zum Grünanfang) im Fairway
- Gelber Deckel 200m, Roter Deckel 150m, Weißer Deckel 100m
- Par-3- Löcher: Messpunkt auf dem Abschlag zeigt die Entfernung zur Grünmitte an
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Signale ( Regel 6-8 )
- für Spielunterbrechung: 3 mal kurz aufeinanderfolgendes Hupen
- für Wiederaufnahme: 1 mal Hupen
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Elektronische Kommunikationsmittel, Entfernungsmesser
a) Das Mitführen von sende- und/oder empfangsbereiten elektronischen Kommunikationsmittel oder deren Benutzung ist Spielern und deren Caddies während des Spielens der festgesetzten Runde untersagt (Ausnahme: In Notfällen).
Stellt die Spielleitung im Falle einer Nichtbeachtung dieser Regelung eine schwerwiegende Störung des Spielbetriebs fest, so kann die Spielleitung diese Störung als schwerwiegenden Verstoß gegen die Etikette bewerten und eine Disqualifikation aussprechen.
b) Ein Spieler darf sich über Entfernungen informieren, indem er ein Gerät verwendet, das ausschließlich Entfernungen misst. Benutzt ein Spieler während der festgesetzten Runde ein Gerät, mit dem andere Umstände geschätzt oder gemessen werden können, so verstößt er gegen Regel 14-3, wofür die Strafe Disqualifikation ist, ungeachtet, ob die zusätzliche Funktion genutzt wurde.
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Spieltempo
Spieltempo: Richtzeiten sind auf den Scorekarten ausgewiesen.
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Scorekartenrückgabe
Im Wettspielbüro im Clubsekretariat
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Strafe für Verstoß gegen eine Platzregel
Lochspiel: Lochverlust
Zählspiel: 2 Schläge
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Zusätzlich zeitlich befristete Platzregeln
... werden durch einen gesonderten Aushang am schwarzen Brett bekannt gegeben.

