Liebe Mitglieder,
das Land NRW hat die Beschlüsse der Bund-Länder-Konferenz vom 13.12.2020 umgesetzt und nunmehr die aktualisierte Coronaschutzverordnung veröffentlicht. Gemäß dieser Verordnung ist ab dem 16.12.2020 die Ausübung des Individualsports auf und in öffentlichen und privaten Sportanlagen untersagt. Alle Sportanlagen, auch Golfanlagen, sind nach dieser Verordnung ab 16.12.2020 geschlossen.
Bleiben Sie gesund.
Coronaschutzverordnung vom 16.12.2020